Teilrevision Brandschutzvorschriften
Mit der Teilrevision wird dem seit dem 1. Oktober 2014 gültigen Bauproduktegesetz (BauPG) besser Rechnung getragen. Die Anwendung bisher bewährter und durch das BauPG in der Wahlfreiheit der Nachweisverfahren eingeschränkter Produkte mit Brandschutzeigenschaften, wird mit den geänderten Brandschutzvorschriften wieder ermöglicht. Die Details dazu finden Sie unter http://www.praever.ch/de/bs/Seiten/Neuigkeiten.aspx